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BVfK – Wochenendticker 4. April 2020

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

Von der inflationären Flut von Halbwahrheiten

Existenzbedrohende Maßnahmen - nur schwer zu respektieren

Zukunftsperspektive nicht aus dem Auge verlieren

Die Starken werden von den Problemen der Schwachen profitieren

Muss der Autohandel eine Delle verkraften oder entlädt sich bald die angestaute Nachfrage?

Wer jetzt günstig einkauft, könnte bald mit gutem Gewinn verkaufen

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Autowelt - jetzt Fahrzeugbestand freigeben!

"Internet-Auto-Shopping ohne Risiko" - Online-Autoverkauf für BVfK-Mitglieder startet in Kürze!


Mehr Online bedeutet mehr Angriffsfläche - Schützen Sie sich und Ihre Daten

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

„Achtung Hochvolt!“ bei Elektrofahrzeugen: Schulen Sie sich rechtzeitig!

Bundesweiter Überblick: Was ist im Kfz-Handel während der Corona-Krise noch erlaubt?

Termine

Ausweichtermin: 13. Deutscher Autorechtstag vom 28. - 29. September 2020

Verschoben: Großer BVfK-Jubiläumskongress (vorrausichtlich 1. Mai 2021)
Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Vapiano, der Gastronomieketten-Senkrechtstarter, hat vor zwei Tagen Insolvenzantrag gestellt. Die Corona-Krise ist allerdings nicht die Ursache, sondern der Auslöser, denn das Unternehmen befand sich bereits seit längerer Zeit in finanzieller Schieflage.

Atemschutzmasken schützen weniger die Träger, als die Menschen in ihrer Umgebung.
Es gibt Menschen, die sterben am Corona-Virus, es gibt aber auch solche, die ohne Krankheitssymptome eine Corona-Infektion überstanden haben und dagegen inzwischen immun sind.
Der Anstieg der Zahl der Infizierten verlangsamt sich. Doch sind das bereits Erfolge der drastischen Schutzmaßnahmen, wo doch die Inkubationszeit bis zu 14 Tagen beträgt?

Soweit Beispiele einer nie dagewesenen inflationären Flut von Halbwahrheiten, welche die Menschheit in Angst und Schrecken versetzt - und vielleicht auch die Politik zu überzogenen Maßnahmen verleitet?

Sicherlich richtig ist, dass einige Branchen, wie der Kfz-Handel, unter einer recht groben und undifferenzierten Betrachtung leiden. Doch leider kann sich Krisenmanagement, jedenfalls zu Beginn, nicht mit der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung unzähliger Details befassen, sondern muss schnell und entschlossen handeln. Zu bedenken ist auch, dass nicht immer die Zeit für lange Begründungen ist und dass es aus der Sicht der Entscheider nicht immer opportun ist, über alle Hintergründe zu informieren.

Insofern muss der Vorsitzende des Kfz-Händlerverband auch dazu auffordern, die teilweise existenzbedrohenden Maßnahmen zu respektieren und sollte sich mit berechtigter Kritik an den politischen Entscheidungen vorläufig zurückhalten, bis das Schlimmste überstanden ist.

Es gilt daher, Zeit und Energie besser dazu zu verwenden, die Schäden möglichst gering zu halten und die Zukunftsperspektive nicht aus dem Auge zu verlieren. Feststehen dürfte: nach Corona wird vieles nicht mehr so sein wie vorher. Vieles hängt davon ab, wie lange die Durststrecke dauert bzw. wann die Maßnahmen gelockert werden.

Am 15. April wollen die Kultusminister bekanntgeben, ob die Schulen nach den Osterferien am 20. April wieder öffnen werden. Die Abflachung der Kurve der Infizierten, wie auch andere, derzeit bekannte Parameter stimmen optimistisch, dass es dann auch Lockerungen für die Marktbeteiligten von Deutschlands Schlüsselindustrie geben wird.

Nun müssen wir uns fragen, wie denn die Autohändlerwelt Ende April/Anfang Mai aussehen wird. Ihre eigene Welt und die Ihrer Mitbewerber, Gewerbepartner, Lieferanten u.s.w. Wer hat die Krise gut überstanden, wer ist angeschlagen und wer muss aufgeben?

Eine der Regeln der freien Marktwirtschaft lautet: die Starken werden von den Problemen der Schwachen profitieren. Das klingt hart, hat allerdings bei Betrachtung des Beispiels Vapiano aus Sicht kleinerer Gastronomen, denen man mit seiner Markt- und Kapitalmacht die Kunden weggenommen hat, durchaus positive Effekte - und auch in der Kfz-Branche sind ja einige Player unterwegs, die mit Risikokapital und digitalen Lösungen eine Turbo-Entwicklung hingelegt haben. Übrigens sei auch an dieser Stelle mal wieder vor ungesicherten Vorauszahlungen gewarnt.

Die Zahl der Mitbewerber dürfte also vermutlich kleiner werden und zwar hoffentlich in erster Linie um diejenigen, die mit unseriösen Methoden gestandenen und soliden Autohändlern Geschäft weg genommen haben.

Nun stellt sich die Frage, wie es denn mit der Zahl der Kunden aussieht? Muss der Autohandel eine Delle verkraften, die wie bei den Gastronomen nicht wieder aufzuholen ist, oder gibt es eine angestaute Nachfrage, die sich dann anfängt, zu entladen? Für die zweite Annahme spricht jedenfalls u.a. die Tatsache, dass die Krise zu einer teilweisen Abkehr von öffentlichen Verkehrsmitteln hin zum Auto geführt hat. Wer diesen Optimismus teilt, sollte sich jetzt schon mal nach günstiger Ware umschauen, denn die Preise folgen ja bekanntlich der Nachfrage und wer jetzt günstig einkauft, kann vielleicht in ein paar Wochen mit gutem Gewinn verkaufen.

Wenn er dann noch die Zeit der Krise genutzt hat, um sich digital neu aufzustellen, dann kann das Jahr 2020 noch ein gutes werden. Der BVfK ist diesbezüglich Ihr engagierter und kompetenter Partner. Hier ist nämlich nicht Däumchendrehen angesagt, sondern es werden Überstunden geschoben, um schnellstmöglich den digitalen Autoverkauf auch für Gebrauchtwagen zur ermöglichen.
Damit wir unseren Auftrag bestmöglich erfüllen:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr
Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Diskutieren: >>> BVfK-Mitgliederforum
Feedback auch gerne an: vorstand@bvfk.de

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

"Internet-Auto-Shopping ohne Risiko" - Online-Autoverkauf für BVfK-Mitglieder startet in Kürze!


Die Möglichkeit Gebrauchtwagen und Neuwagen direkt online und ohne Risiko über die BVfK-Autowelt von BVfK-Händlern kaufen zu können, ist greifbar nah. Die Entwicklungsarbeiten sind in vollem Gange und die Basis sowie eine umfangreiche Konzeptionierung von Prozessen und Funktionen stehen bereits.

In den Testumgebungen stehen schon die neuen Templates und für die Fahrzeugverwaltung wurden neue Buttons und Felder eigerichtet, die für den Kaufprozess erforderlich sind.
Als nächstes werden wir alle Voraussetzungen schaffen, um die BVfK-Verträge direkt automatisiert mit Fahrzeug- und Käuferdaten zu befüllen. Um die Bezahlung sowohl für den Händler und den Käufer so unkompliziert wie nur möglich zu gestalten, stehen wir bereits mit unseren Kooperationspartnern im Kontakt.

Voraussetzung für die Nutzung der Plattform und den dazugehörigen Services und Funktionen ist die Registrierung bei BVfK-Digital, bzw. die Vervollständigung Ihres Händlerimpressums im Händerbereich der BVfK-Digital-Plattform. Mehr Infos dazu finden Sie hier, "Der Weg zur BVfK-Autowelt".

Die ersten Probeläufe durch ausgewählte Händler wird es voraussichtlich bereits in der kommenden Woche geben.

Wir halten Sie Up to date!

Bundesweiter Überblick: Was ist im Kfz-Handel während der Corona-Krise noch erlaubt?

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Die vorstehende Tabelle enthält eine Auswertung der Ergebnisse bisher erfolgter Rückmeldungen der zuständigen Landesministerien auf die Nachfrage des BVfK, ob und in welcher Form Kfz-Handel trotz des derzeitigen Verkaufsverbots weiterhin betrieben werden darf.

>>> hier geht es zur PDF-Ansicht.

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind nach bestem Wissen und mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann der BVfK keine Haftung für darin enthaltene Aussagen übernehmen, da diese sämtlich auf Drittauskünften beruhen. Insbesondere ist es denkbar, dass sich die seitens der Ministerien vertretenen Auffassungen etwa aufgrund einer Zuspitzung der gesundheitlichen Lage kurzfristig wieder ändern.

Darüber hinaus bitten wir zu berücksichtigen, dass alle laut Tabelle erlaubten Tätigkeiten selbstverständlich voraussetzen, dass entsprechende Hygiene-Vorkehrungen getroffen und die Vorgaben des noch andauernden Kontaktverbots sowie sonstige gesetzliche Bestimmungen in Zusammenhang mit der Corona-Krise beachtet werden.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Alle BVfK-Corona-Infos im Mitgliederbereich der BVfK-Webseite

Eine Übersicht aller Informationen für BVfK-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie hier >>> BVfK-Mitgliederinformationen und Empfehlungen zu Corona-Einschränkungen

Mit neuen Ideen durch die Corona-Krise: Das BVfK-Mitgliederforum für Ideen, Fragen, Tipps und Erfahrungsaustausch.


Wie kommt man am Besten durch die Krise? Teilen Sie Ihren BVfK-Kollegen Ideen und Tipps mit. Nutzen Sie das BVfK-Mitgliederforum um Ihre Fragen, Empfehlungen und Erfahrungen uns und Ihren BVfK-Händlerkollegen mitzuteilen. Mitdiskutieren oder ein neues Thema eröffnen? Hier geht es zum >>> BVfK-Mitgliederforum

Mehr Online bedeutet mehr Angriffsfläche - Schützen Sie sich und Ihre Daten


Aus der Sicht der IT'ler gab es wohl nie mehr zu tun, als im Moment aufgrund der Corona-Situation. Die Digitalisierung schreitet mit aller Gewalt voran. Offline-Business wird zu Online-Business, in den eigenen 4 Wänden werden Home-Offices eigerichtet und die Netze sind stark ausgelastet, weil die ganze Nation streamt und shoppt und Videocalls macht.

Neue Apps und Online-Dienste werden runtergeladen und ausprobiert, Passwörter für Streaming-Dienste werden mit anderen geteilt und kaum einer macht sich Gedanken um seine Privatsphäre und die Sicherheit seiner Daten. "Man hat jetzt wahrlich andere Probleme", heißt es so oft. Dieses Denken kann sich schnell als "FALSCH" herausstellen.

Sicher geht die eigene Gesundheit und die der Familie vor, jedoch sollte man die Situation auch mal aus der Sicht der Bösewichte betrachten, die (wie auch schon in den BVfK-Corona-Sondernews vom 26. März 2020 berichtet wurde) die Angst der Bevökerung und die Leichstsinnigkeit im Umgang mit Passwörtern und neuen Apps ausnutzen.

Verlassen Sie sich nie zu 100% auf Ihre Antiviren- und Anti-Malware-Software

Gerade bei Microsoft-Office Dokumenten gilt nach wie vor äußerste Vorsicht, wenn diese per E-Mail eintreffen. Es können durch Verschlüsselungsmechanismen ausführbare Programme mittels Makros geladen werden, die ohne erkannt zu werden Ihren Rechner infizieren und neue Schadsoftware nachladen.

Vor diesen Angriffen kann man sich nicht durch Antiviren und Anti-Malware-Software schützen, da es sich nicht um Sicherheitslücken handelt sondern um Programm-Features, wird es auch seitens der Hersteller keine Lösung für dieses Problem geben. Die einzig sinnvolle Methode ist eine gesunde Skepsis und eine Rückversicherung beim Absender, ob dieser die Datei wirklich gesendet hat.

Seien Sie trotz Corona wachsam und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Passwörtern und neuen Apps um.

Viel Spaß in der digitalen Welt und bleiben Sie gesund

Ihre BVfK-IT
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BVfK-Autowelt - jetzt Fahrzeugbestand freigeben!

Es sind nur wenige Klicks und schon ist Ihr Fahrzeugbestand auf der www.BVfK-Autowelt.de sichtbar. Die Fahrzeuge der Kunden von AUTOSCOUT24 werden automatisch importiert. Man muss nur das Impressum prüfen und freigegeben. Der Rest erfolgt automatisch. >>> "Der Weg zur BVfK-Autowelt".

BVfK-DIGITAL - Nutzen Sie jetzt die exklusiven Vorteile für BVfK-Mitglieder

> BVfK-Ankaufplattform, jetzt auch mit I-Frame für die eigene Website

> BVfK-Autowelt, die B2C-Börse der BVfK-Mitglieder

> BVfK-B2B-Plattform zur Förderung der BVfK-Kollegengeschäfte.

> BVfK-Fahrzeugverwaltung / Dealer-Management-System (erste Funktionen verfügbar).

> BVfK-Kollegenangebote: Superaktuell und hochattraktiv.

> Ideen- und Projektplanungsforum: Bringen Sie Ihre Ideen und Optimierungsvorschläge zu den digitalen Produkten des BVfK mit in die Entwicklung ein.

Noch nicht bei BVfK-DIGITAL registriert?

Jetzt schnell erledigen:

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung

„Achtung Hochvolt!“ bei Elektrofahrzeugen: Schulen Sie sich rechtzeitig!


Es gilt als ausgemacht, dass das Angebot an Elektrofahrzeugen zukünftig stark zunehmen wird. Die Hersteller brauchen die Elektroautos, um ihre CO₂-Ziele zu erreichen. Die Corona-Krise tut ihr Übriges. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Hersteller die Elektrofahrzeuge in den nächsten Monaten deutlich günstiger auf den Markt bringen werden. Das wird auch die Nachfrage entsprechend erhöhen. An dieser Stelle hilft zudem der erhöhte Umweltbonus. Trotz der Corona-Krise sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März mehr Anträge (über 12.000) eingegangen als je zuvor. Das Geschäft mit den Elektroautos dürfte damit auch für den freien Handel deutlich attraktiver werden.

Umso wichtiger ist es, dass Sie sich für diese Chance frühzeitig gut aufstellen. Bei Elektrofahrzeugen bedeutet das insbesondere auch, sich mit Unfallverhütungsvorschriften auseinanderzusetzen. Denn die in den Fahrzeugen verbauten Hochvoltsysteme bergen Risiken, die sich bei unsachgemäßem Umgang in gefährlichen Körperdurchströmungen oder Lichtbögenbildungen realisieren können. Sie sind daher in der Verantwortung, sich selbst und natürlich auch Ihre Mitarbeiter so weiterzubilden, dass mögliche Gefährdungen erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Diese Pflicht trifft nicht etwa nur Betriebe mit angeschlossener Werkstatt, auch der reine Kfz-Handelsbetrieb ist berührt. Denn selbst für nichtelektrotechnische Arbeiten, die an einem Hochvolt-Fahrzeug ausgeführt werden, wie Karosseriearbeiten, Radwechsel, Ölwechsel, Fahrzeugpflege etc. bedarf es einer Unterweisung. Die Mitarbeiter müssen zumindest den Aufbau und die Wirkungsweise der Hochvolt-Komponenten verstehen und mit den entsprechenden Kennzeichnungen vertraut sein. Inhalt der Unterweisung muss auch sein, dass elektrotechnische Arbeiten an den Hochvolt-Komponenten nur von Personen mit der erforderlichen Qualifikation vorgenommen werden dürfen.

Genau für diese Zielgruppe bietet die TÜV Rheinland Akademie ein Live-Online-Training an. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung und kommen auf diesem Wege der gesetzlich geforderten Unterweisungspflicht nach. Nähere Informationen dazu gibt es hier >>> TÜV Rheinland Akademie Live-Online-Training.

Seien Sie an dieser Stelle nicht nur wegen der gesundheitlichen Risiken sorgfältig. Ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Rückfragen und Anmerkungen wie immer an rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:
> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:
> BVfK-Vertragsformulare
> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle
> Liste der BVfK-Vertragsanwälte
> FAQs-BVfK-Rechtsfragen
> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

Termine

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Verschoben

Der BVfK-Jubiläumskongress findet nicht am 2. Mai 2020 statt!

Die aktuelle Situation wird auch zu einer Verschiebung des BVfK-Jubiläumskongresses 2020 führen. Als Ersatztermin ist der 1. Mai 2021 ins Auge gefasst.
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Ausweichtermin

28. - 29. September 2020 | 13. Deutscher Autorechtstag

Sichern Sie sich Ihren Platz beim 13. Deutschen Autorechtstag auf dem Petersberg in Königswinter.
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